Einwohner- und Fremdenkontrolle
Zuzug
Abmeldung
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Todesfall
Zuzug
Die Anmeldung von CH-Bürgern hat bei der Gemeindeverwaltung, Dorf 44, 4937 Ursenbach, innert 14 Tagen zu erfolgen. Dabei sind folgende Dokumente vorzuweisen:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein/Familienausweis
- Versicherungskarte/-police
Als Quittung erhalten Sie den Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, welcher Ihnen per Post zugestellt wird.
Ausländische Personen haben sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich anzumelden. Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Vorhandener Ausländerausweis
- Pass
- Geburtsurkunde, Eheurkunde (wenn verheiratet)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Abmeldung
Vor oder spätestens am Tag des Wegzuges haben Sie sich bei der Einwohner- oder Fremdenkontrolle persönlich abzumelden. Gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises wird Ihnen der Heimatschein oder der Heimatausweis ausgehändigt. Bei Ausländern benötigen wir den Ausländerausweis.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.
Todesfall im Spital | Die Todesbescheinigung und wenn nötig das Kremationszeugnis wird durch das Spital erstellt. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
Ausländer: Pass, Geburts- oder Eheschein mit Elternnamen |
Todesfall zu Hause | Den Arzt benachrichtigen. Dieser erstellt die ärztliche Todesbescheinigung und wenn nötig das Kremationszeugnis. |
Bestattungsdienst | Diesen müssen Sie benachrichtigen. In Ursenbach melden Sie sich bitte bei Herrn Werner Heiniger, Hofen, Tel. 062 965 25 17 (privat) oder Tel. 062 965 15 51 (Geschäft). |
Zivilstandsamt | Der Todesfall ist dem Zivilstandsamt derjenigen Gemeinde zu melden, in welcher die Person verstorben ist. Die Anmeldung erfolgt durch Sie oder das Spital (Vollmacht) innert 48 Std. (Persönliche Vorsprache mit Todesschein und Familienbüchlein/Familienausweis). |
Pfarrer | Dieser ist zu benachrichtigen (vereinbaren des Datums der Beerdigung/Beisetzung). |
Siegelung | Der Siegelungsbeamte der Gemeinde meldet sich unverzüglich und muss innert sieben Tagen zusammen mit den Angehörigen das Siegelungsprotokoll ausfüllen. Dazu sind die persönlichen Akten (Wertschriften, letztwillige Verfügung, Erb- oder Güterrechtsvertrag, Kopie der letzten Steuererklärung usw.) der verstorbenen Person notwendig. Zudem empfiehlt sich, alle weiteren Akten wie Vertäge, Policen, Zeitschriftsabonnemente zu überprüfen. |